Besondere LernLeistungen am Gymnasium Ohlstedt
Allgemeines
Schülerinnen und Schüler der Studienstufe können eine besondere Lernleistung (BLL) erbringen. In einer BLL wird eine Aufgabenstellung selbständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert. Sie besteht in der Regel aus einer schriftlichen Ausarbeitung, kann aber auch ein Produkt mit einer schriftlichen Dokumentation sein. Sie wird im Zeitraum etwa eines Jahres erarbeitet und in einem 30-minütigen Kolloquium präsentiert. Sie ist einem Schulfach zugeordnet. Die Lehrkraft dieses Kurses ist in der Regel Referent, d.h. Berater bei der Themenfindung, Betreuer im Arbeitsprozess und schließlich Erstbeurteiler nach Abgabe der Arbeit. Bis zu drei Schülerinnen und Schüler können gemeinsam eine BLL erbringen, wenn eine getrennte Bewertung der individuellen Leistungen möglich ist und jede Einzelleistung den Anforderungen an eine BLL entspricht.
Zielgruppe
Die selbständige Anfertigung einer BLL stellt fachlich und auch zeitlich eine hohe Anforderung dar. Sie kommt also in der Regel nur für Schülerinnen und Schüler in Betracht, deren Arbeitskapazität durch den regulären Unterricht noch nicht voll ausgelastet ist.
Formale Anforderungen
Die BLL muss eine Inhaltsübersicht, ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur und Hilfsmittel und die unterschriebene Versicherung enthalten, dass sie oder er die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich keiner anderen als der angegebenen Hilfsmittel bedient hat. Eine BLL umfasst in der Regel 20 bis 30 Textseiten einschließlich Inhaltsverzeichnis, Anmerkungen und Literaturverzeichnis. Gruppenarbeiten sind entsprechend umfangreicher.
Bewertung
Für die Bewertung der BLL wird ein Ausschuss aus drei Mitgliedern (Vorsitzer, Referent, Korreferent) gebildet, der die Arbeit begutachtet und benotet. Die Note wird dem Prüfling spätestens eine Woche vor dem Kolloquium mitgeteilt. Lautet die Note ungenügend, wird kein Kolloquium durchgeführt und die BLL insgesamt nicht gewertet. Die Gesamtnote wird aus der Bewertung des schriftlichen Teils und gegebenenfalls des Produktes und der im Kolloquium erbrachten Leistung gebildet. Dabei geht die Note für die Leistung im Kolloquium je nach dem Gegenstand der BLL mit einem Viertel bis zu einem Drittel in die Gesamtnote ein. Gelangt der Bewertungsausschuss im Kolloquium zu der Überzeugung, dass die BLL von ihr oder ihm nicht selbständig angefertigt worden ist, so wird sie insgesamt nicht gewertet.
Einbringen
Die Note für die BLL kann in die Gesamtqualifikation des Abiturs mit 4-facher Gewichtung eingebracht werden. Voraussetzung für die Einbringung ist, dass die BLL oder wesentliche Bestandteile noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet wurden. Das Thema der BLL wird im Abiturzeugnis aufgeführt. Wenn eine BLL eingebracht wird, werden die Ergebnisse der Abiturprüfung in den vier Prüfungsfächern nicht mehr 5-fach, sondern nur noch 4-fach gewichtet.